Pfarrgemeinderat St. Martin

Der Pfarrgemeinderat soll den Pfarrer und die hauptamtlichen Mitarbeiter in der Leitung der Gemeinde beraten und unterstützen. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

Der derzeitige Pfarrgemeinderat besteht aus 14 gewählten 3 berufenen und 4 amtlichen Mitgliedern. Vorsitzender ist Stadtpfarrer Thomas Helm, Sprecherin ist Frau Petra Thierauf-Götz. Ihr Stellvertreter ist Herr Peter Kehl. In insgesamt 7 Ausschüssen werden die Themen zu den jährlich ca. 6 Sitzungen vorberaten und entwickelt.